Weiter zu den Baubewilligungen – notwendig, aber nervenaufreibend
Der nächste Schritt ist die Einholung einer Baubewilligung bei der zuständigen lokalen oder kantonalen Behörde, bevor die Umbauarbeiten beginnen. Dies ist ein aufwendiger Prozess, zu dem auch eine öffentliche Bekanntmachung gehören kann, um sicherzustellen, dass von Seiten der Nachbarn keine Einwände erhoben werden und das umgebaute Gebäude weder eine Belästigung für sie noch eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds des Gebiets darstellt.
Wenn jedoch davon ausgegangen wird, dass das Projekt nur eine begrenzte Auswirkung auf die benachbarten Gebäude und die Umgebung haben sollte, kann die öffentliche Ausschreibung entfallen. Doch selbst dann müssen die Zustimmung der Nachbarn und die Einhaltung der örtlichen Richtlinien bestätigt werden, bevor eine Genehmigung erteilt wird.
Sofern es sich nicht um einen geringfügigen und einfachen Umbau handelt, sollte ein Architekt oder ein technischer Sachverständiger hinzugezogen werden, um die verschiedenen Pläne, Materialproben, technische Daten, Formulare und sonstige Dokumente, die für das Baugesuch notwendig sind, vorzubereiten und einzureichen. Diese Experten können von Anfang an beauftragt werden, um eine qualitativ hochwertige Arbeit zu gewährleisten, die allen Vorschriften für Gebäude zur öffentlichen Nutzung entspricht.
Baubewilligungen für kleinere oder wenig transformative Projekte, die keine öffentliche Ausschreibung benötigen, werden in der Regel ungefähr innerhalb eines Monats ausgestellt. Für grössere oder unkonventionelle Arbeiten sollten jedoch drei bis vier Monate oder sogar mehr eingeplant werden, insbesondere für ein historisches Gebäude wie das Schloss Tarasp.
Die Bewilligungsgebühren sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich, betragen aber in der Regel nicht mehr als einige hundert Franken. Wenn die betreffende Behörde jedoch zusätzliche Abklärungen wie einen unabhängigen Bericht oder eine Brandrisikobewertung verlangt, sind die Kosten deutlich höher. Die Bewilligung ist fünf Jahre lang gültig, aber die Umbauarbeiten müssen innerhalb von drei Jahren beginnen.